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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

 

 

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Vermeidung

Vorbereitung zur

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recycling/stoffliche

 verwertung

verfüllung &

 energetische verwertung

Beseitigung

Die Schonung von Ressourcen liegt in unserem Interesse und sollte von jedem das oberste Ziel sein!

 

Wir führen ausschließlich selektiv Abbrüche* durch. Die Vermischung und Verfüllung von Abfällen oder Materialien ist nach §9 des KrWG (2012) unzulässig.

 

 

– Aus Alt mach Neu –

 

 

Die Recyclingquote von Bau- und Abbruchabfällen liegt bei ca. 70 Prozent. Als Vergleich: Papier, Glas und Kunststoffe werden zu 50 Prozent recycelt.

 

Unbehandeltes Abbruchholz eignet sich zur energetischen Verwertung. Gebrochener Bauschutt ist ideal als Unterbau zum Straßen- und Wegebau.

 

Belastete Materialien sowie Gefahrstoffe werden von uns fachgerecht entsorgt und stellen nachhaltig keine Gefahr da.

 

 

 

 

 

* selektiver Abbruch: Abbruch mit vorhergehender Entkernung unter Berücksichtigung von Forderungen zum sortenspezifischen Erfassen und Entsorgen von Abbruchmaterialen.

 

Meybohm Abbruch GmbH & Co. KG

 

 

Veerenkamp 16

21739 Dollern

 

Telefon:  04163 - 26 51

Fax:         04163 - 43 29

E-Mail:   info@meybohm-abbruch.de

 

Büroöffnungszeiten:

Mo. - Do. von  8:00 - 16:30 Uhr

Fr.             von  8:00 - 12:00 Uhr

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